Steuern & Abgaben
Müllgebühren
Jeweils angegeben: Gebühr/ Monat und Gebühr/Jahr.
Menge |
mit/ohne Kompostierung |
Gebühr/Monat |
Gebühr/Jahr |
|
ohne Kompostermäßigung |
6,00 € |
72,00 € |
mit Kompostermäßigung |
5,40 € |
64,80 € |
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80 l |
ohne Kompostermäßigung |
9,70 € |
116,40 € |
mit Kompostermäßigung |
8,60 € |
103,20 € |
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120 l |
ohne Kompostermäßigung |
14,50 € |
174,00 € |
mit Kompostermäßigung |
12,90 € |
154,80 € |
|
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ohne Kompostermäßigung |
29,00 € |
348,00 € |
mit Kompostermäßigung |
25,80 € |
309,60 € |
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1100 l |
Mietcontainer |
273,00 € |
3.276,00 € |
Eigentumsbehälter |
63,00 € pro Leerung |
||
70 l Müllsack |
5,00 € pro Stück |
Die Leerung erfolgt am Donnerstag im 14-tägigen Rhythmus
Feiertagsregel: Bei Feiertagen in der Entleerungswoche vor oder am Entleerungstag erfolgt die Abfuhr einen Tag später.
Grundsteuer
Der bisherige Eigentümer bleibt solange grundsteuerpflichtig, bis das Finanzamt das Objekt auf den neuen Eigentümer fortgeschrieben hat. Das im Laufe des Jahres übergegangene Objekt wird dem neuen Eigentümer zum 01.01. des Folgejahres zugerechnet. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der bisherige Eigentümer Steuerschuldner.
Bitte beachten Sie, dass nur neue Bescheid versandt werden, wenn sich die Berechnungsgrundlage ändert.
Sachbearbeiterin ist Frau Schnofl (08063/9703-301)
Eigentümerwechsel
Bitte melden Sie den Verkauf Ihres Anwesens schriftlich mit Hilfe unseres Formulares "Eigentümerwechsel". Dieses finden Sie auf unser Homepage oder persönlich im Rathaus.
Hebesätze
Grundsteuer A und B 330%
Gewerbesteuer 380%
Fäkalschlammgebühren
Die Entleerung der Hauskläranlagen erfolgt bedarfsgerecht durch das von der Gemeinde beauftragte Unternehmen. Dies ist derzeit die Firma Huber Linden (Haarstraße 1 in 82623 Linden). Für einen Termin zur Entleerung können Sie sich direkt unter der 08027/417 melden.
Allgemeine Informationen erteilt Frau Schnofl (08063/9703-301)
Hundesteuer
Der Steuerpflicht unterliegt grundsätzlich jeder Hund, der mindestens 3 Monate im jeweiligen Kalenderjahr in der Gemeinde Feldkirchen-Westerham gehalten wird. Bei der Aufnahme eines Welpen muss dieser erst angemeldet werden, wenn er über vier Monate alt ist. Die jeweiligen Formulare sind auf unserer Homepage oder persönlich im Rathaus erhältlich.
Steuersätze |
im Jahr |
---|---|
für den ersten Hund |
60,00 € |
für jeden weiteren Hund |
120,00 € |
für sog. Kampfhunde |
500,00 € |
Weitere Informationen können auf der gemeindlichen Hompage nachgelesen werden. Für direkte Auskünfte steht Ihnen Frau Steinberger/Finanzverwaltung unter 08063/9703-306 zur Verfügung.