Bürger

Rattenbekämpfung

RATTENBEFALL – WAS TUN

Die Gemeinde Feldkirchen-Westerham kontrolliert regelmäßig das öffentliche Kanalnetz und führt bei Bedarf flächendeckende Bekämpfungsmaßnahmen durch.

Nach §17 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz hat das Landratsamt die Möglichkeit, wenn Gesundheitsschädlinge festgestellt werden können, zu denen Ratten nach § 2 Nr. 12 gehören, und die Gefahr begründet ist, dass durch sie Krankheitserreger verbreitet werden, die zur Bekämpfung erforderliche Maßnahmen anzuordnen. Die Bekämpfung umfasst Maßnahmen gegen das Auftreten, die Vermehrung und die Verbreitung sowie zur Vernichtung. Eingriffsvoraussetzung ist, dass eine spezifische Gefahr von dem Schädling ausgeht. Die Prüfung einer Gefahr erfolgt durch das Gesundheitsamt. So muss bei Verdacht auf Gesundheitsgefährdung das Gesundheitsamt informiert werden. Im Übrigen ist bei Gefahrenabwehr nach LStVG die Gemeinde zuständig.

Wie die Ratten bekämpfen?

Bei der Bekämpfung der Ratten werden in den Schächten Giftköder ausgelegt, die einen nach dem Tierschutzgesetz zugelassenen Wirkstoff enthalten, der die Blutgerinnung herabsetzt, ohne Schmerzen zu verursachen. Werden an den Ködern Fraßspuren erkannt, werden an den betreffenden Stellen so lange Köder nachgelegt, bis erkennbar kein Rattenbefall mehr vorliegt.

Neben der flächendeckenden Bekämpfung werden auch Einzelmeldungen aufgegriffen. In diesen Fällen wird kurzfristig eine kleinräumige Bekämpfungsmaßnahme eingeleitet. Allerdings verbleibt die Bekämpfung auf den Grundstücken und in den dortigen Kanälen die Aufgabe der jeweiligen Grundstückseigentümer.

Ziel der Rattenbekämpfung ist es, die "Rattenbevölkerung" zu begrenzen – eine Ausrottung ist kaum möglich und nicht notwendig. Bei einem Zusammenwirken der Bekämpfungsmaßnahmen mit einem umsichtigen Verhalten der Bürgerinnen und Bürger stellen Ratten keine Gefahr dar.

Einige Fakten

Ratten gehören zu den Nagetieren (Rodentiae). Die bekanntesten Arten in Mitteleuropa sind die vergleichsweise kleinere Hausratte (bis 22 cm Körperlänge) und die Wanderratte (bis 25 cm Körperlänge). Die Hausratte ist in Deutschland mittlerweile so selten geworden, dass sie auf der Roten Liste der geschützten Tiere und Pflanzen steht.

Der Geruchs- und der Tastsinn sind bei den meisten Arten hervorragend ausgebildet. Ratten können sehr gut klettern und schwimmen, sind neugierig, lernfähig und misstrauisch. Sie besitzen eine unglaublich gute Anpassungsfähigkeit an Nahrung und Wohnung und sind sehr Widerstandsfähig gegen Klimaschwankungen. Sie vermehren sich, wie alle Nagetiere und vor allem, wenn der Lebensraum optimal ist, sehr schnell. Die Tragezeit umfasst etwa drei Wochen, die Lebenserwartung beträgt ca. 2 Jahre. Bei Begegnung einer Ratte ist Vorsicht geboten, da sie in Notwehr auch aggressiv werden können.

Ratten sind Allesfresser und leben in Rudeln von 20 bis 100 Tieren. Neue, unbekannte Nahrungsquellen testen sie zunächst sehr vorsichtig. Droht ihnen keine Gefahr, informieren sie sich gegenseitig über solche Futterstellen.

Ratten leben auch in der Kanalisation. Dort finden sie ungestörte Rückzugs- und Nistmöglichkeiten – im öffentlichen wie im privaten Bereich. Sie ernähren sich aber nicht von den Fäkalien im Abwasser, sondern gehen entweder außerhalb der Kanäle auf Futtersuche oder fressen Küchenabfälle, die fälschlicherweise über die Kanalisation "entsorgt" werden.

Stellen Ratten eine Gefahr dar?

Aus dem Mittelalter sind die verheerenden Pestepidemien überliefert, die durch den Rattenfloh übertragen wurden. Zwar ist die Pest aus Europa verschwunden, trotzdem kommen Ratten auf ihren Streifzügen durch die Kanalisation, Komposthaufen, Müllablagerungen usw. ständig mit vielen Krankheitserregern in Kontakt und können diese über ihren Urin beziehungsweise Kot auf Nahrungsmittel, andere Tiere und Menschen übertragen. Beispiele hierfür sind Leptospieren (Weil’sche Krankheit), Toxoplasmen (Infektionskrankheiten, kritisch zum Beispiel während der Schwangerschaft) oder Salmonellen (Durchfall-erkrankungen).

Und doch gehören Ratten genauso wie andere Tiere zu unserer Umwelt – wichtig ist es, ihre Verbreitung zu begrenzen und sie am Eindringen in die Wohnumgebung zu hindern. Alle können zur Eindämmung von Ratten beitragen. Einfache Maßnahmen sind zum Beispiel:

  • keine Küchenabfälle über die Kanalisation entsorgen
  • keine Lebensmittel achtlos wegwerfen
  • keine gekochten wie auch rohe Essensabfälle in ungesicherten, offenen Komposthaufen entsorgen
  • kein Füttern von Tauben und Enten, da die Futterreste die Ratten anziehen.
  • Tierfutter nicht offen stehen lassen. Futternäpfe nach dem Füttern der Haustiere reinigen
  • Entrümpeln von Kellern, Schuppen und Höfen zur Reduzierung von Nistmöglichkeiten. Einwanderungsmöglichkeiten von Keller und Dachboden verschließen. Wandöffnungen und nicht verwendete Abflüsse zumauern.
  • Fallen aufstellen; sie sind im Handel erhältlich.

Damit die Bekämpfung erfolgreich ist, sollte sie mindestens 8 Wochen dauern.

Rattenbefall – was ist zu tun?

Wird ein Rattenbefall festgestellt, sind die jeweiligen Grundstückseigentümer verpflichtet, Bekämpfungsmaßnahmen einzuleiten. Nach dem Infektionsschutzgesetz kann das Landratsamt Bekämpfungsmaßnahmen anordnen, um Gesundheitsgefahren abzuwenden. Allerdings dürfen nach dem Tierschutzgesetz nur besonders sachkundige Personen mit einer speziellen Ausbildung mit der Rattenbekämpfung beauftragt werden.

Sollten tote Ratten gefunden werden, sind diese mit Schutzhandschuhen zu entsorgen oder die Gemeinde zu informieren. Auch der Kot der Ratten kann Infektionen auslösen und es sind Schutzmasken zu tragen. Eine Gefahr für Haustiere besteht durch den Verzehr von infizierten Ratten, so sollte darauf geachtet werden, dass Hunde und Katzen möglichst keine Ratten fressen. Durch Köder vergiftete Ratten gefährden die Haustiere nicht, da die aufgenommen Mengen für die Haustiere zu gering sind. Trotzdem sollten die Tiere von Köderstellen fern gehalten werden.

Bei Rattenbefall und Verdacht auf Rattenbefall wie auch allgemeine Informationen zu Ratten geben Ihnen gerne Karoline Peidli (-103) und Ines Bertozzi (-100) Auskunft.

Gemeinde Feldkirchen-Westerham

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